Computerkriminalität und Straftaten im Internet
Unter Computerkriminalität versteht man im weitesten Sinne die Begehung von Straftaten unter Verwendung der EDV.
Bei den Straftaten handelt es sich in erster Linie um Fälle
- des Computerbetrugs,
- der Computersabotage und
- der Softwarepiraterie.
Der Computer als Tatmittel gewinnt auch in anderen Kriminalitätsbereichen immer mehr an Bedeutung. Dies reicht von den verschiedenen Formen der Wirtschaftskriminalität wie z. B.
- Kapitalanlagebetrug,
- Konkursdelikte,
- Korruption
bis hin
- zur organisierten Kriminalität (Rauschgifthandel, illegaler Waffenhandel, Geldwäsche etc.)
- zum sexuellen Mißbrauch von Kindern
- zur Verbreitung pornographischer, gewaltverherrlichender und extremistischer Schriften
Bei all diesen Straftaten können Beweismittel (Indizien) in digitaler Form anfallen. Die Sicherung und die Auswertung dieser EDV-Beweismittel ist Aufgabe speziell ausgebildeter EDV-Sachverständiger und Sachbearbeiter beim Bayerischen Landeskriminalamt. Daneben verfügen alle bayer. Polizeipräsidien über regionale Stellen zur Beweismittelsicherung und Auswertung (RBA). Diese regionalen Dienststellen kümmern sich in eigener Zuständigkeit um alle Belange der Sicherung und Auswertung von EDV-Beweismitteln im Strafverfahren.
Die Netzwerkfahndung beim Bayerischen Landeskriminalamt fahndet anlassunabhängig im Internet und in anderen Datenfernübertragungsnetzen (DFÜ) nach Herstellern und Verbreitern harter, insbesondere kinderpornografischer Darstellungen. Um diesem kriminellen Kreis auf die Spur zu kommen, ist die Polizei auch sehr stark auf die Hinweise von Internet-Nutzern angewiesen und nimmt Mitteilungen (auch anonymer Art) entgegen, die zur Klärung der zugrundeliegenden Straftaten führen können.
Die Polizei setzt alles daran, den Produzenten und Verbreitern dieser Machwerke das Handwerk zu legen.