Verbreitung gewalt- oder tierpornografischer Schriften
Was ist unter Gewalt- und Tierpornografie zu verstehen?
- Gewaltpornografie ist die Darstellung pornografischer Gewalttätigkeiten gegen Menschen in Form von sexuell motivierten Grausamkeiten wie beispielsweise Vergewaltigung und sexuelle Nötigung. Hierbei ist es unerheblich ob es sich um die Darstellung eines einvernehmlichen Geschehens handelt.
- Tierpornografie ist die sexuelle Handlung von Menschen mit Tieren.
Was ist unter „Schriften“ zu verstehen?
- Schriften sind nicht nur Fotos, Bücher und Zeitschriften sondern auch alle analogen und digitalen Ton- und Bildträger sowie Datenspeicher (z.B. Festplatten, Arbeitsspeicher, Disketten, CD, DvD usw.)
Ist der Besitz und die Verbreitung von Gewalt- oder Tierpornografie in Deutschland strafbar?
- Das Verbreiten von Gewalt- und Tierpornografie ist generell strafbar.
- Straffrei ist dagegen der Besitz von Gewalt- und Tierpornografie.
Wem kann ich Straftaten bezüglich Gewalt- oder Tierpornografie im Internet melden bzw. anzeigen?
- allen Polizeidienststellen
- Bitte zeigen Sie festgestellte Straftaten nur bei einer Dienststelle an. Damit vermeiden Sie die gleichzeitige Bearbeitung von identischen Sachverhalten bei mehreren Polizeidienststellen.
>>> Kontaktformular
Was mache ich, falls ich unaufgefordert eine e-Mail mit tier- oder gewaltpornografischem Inhalt zugesandt bekomme?
- Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle erstatten und hierbei Ausdruck der erhaltenen e-Mail vorlegen.
- Eine Weiterleitung der erhaltenen e-Mail genügt nicht, da hierbei die Kopfzeilen der e-Mail, die wichtige Informationen über den Absender enthalten können, nicht übertragen werden.
Was mache ich, falls ich im Internet Seiten mit tier- oder gewaltpornografischen Inhalten vorfinde, die frei zugänglich oder auch kostenpflichtig sind?
- Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle erstatten.
- Die Aufrufadresse (z.B. www.???.de) per Kontaktformular mitteilen.
Weitere Informationen zu Internetangeboten über Pornografie- bzw. Jugendbeeinträchtigende Inhalte erhalten sie
>>> Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
>>> Zentralstelle der Länder für Jugendschutz in Mediendiensten