24.07.2024, Bayerisches Landeskriminalamt

Urheberrecht

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Schnell mal eine Musik-CD kopiert..., wer kennt das nicht? Aber Vorsicht, schnell macht man sich strafbar und es stehen zivilrechtliche Forderungen ins Haus. Gerade weltweite Tauschbörsen sind eine Nachschubquelle, kostenlos und illegal! Diese Form wird auch Piraterie genannt und ist eine Massenbewegung geworden. Man könnte sagen, Klauen wird zu einer Art Volkssport.

Hier wird aber vergessen, dass geistiges Eigentum geschützt ist, dies gilt natürlich auch für Musikstücke. Wer diese, ohne zu bezahlen aus dem Internet herunterlädt, begeht eine Straftat.

Dieses gilt auch für andere Daten, wie z.B. Filme, Software, Bilder u.v.m., die aus dem Internet stammen.

Zur Durchsetzung ihrer Forderungen hat die Industrie in Deutschland die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. gegründet.

Das Urheberrechtsgesetz wurde 2003 angepasst. Demnach sind auch Downloads, die aus „offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen“ stammen, verboten.

Neben der strafrechtlichen Verfolgung von Verstößen gegen das Urheberrecht gibt es noch zivilrechtliche finanzielle Forderungen, die nicht unbeträchtlich sein können. Hier ist die ganze Breite des Markenschutzes zu beachten.

Die Musikindustrie reagierte aber erst kürzlich und einzelne Labels kündigten an, Musiktitel im Internet ohne Kopierschutz anzubieten. So könnten diese Titel vom rechtmäßigen Erwerber auch kopiert werden.

Weitere Informationen

>>> Informationen des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

>>> Informationen auf Klicksafe zum Urheberrecht