Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen

Neues anonymes Hinweisgebersystem
425 Milliarden Euro wurden nach Schätzungen vergangenes Jahr im deutschen Gesundheitssystem umgesetzt. Vor diesem großen Wirtschaftssektor machen Kriminelle nicht Halt. Betrug und Korruption im Gesundheitswesen können viel Schaden anrichten – von enormen finanziellen Schäden bei Krankenkassen und Versicherungen bis hin zu Gesundheitsschäden bei Patienten.
Zum Schutz des Gesundheitssystems hat die bayerische Justiz bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg im vergangenen Jahr die "Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen" (ZKG) eingerichtet.
Am 1. Oktober 2021 hat die ZKG eine neue Hinweisgeber-Plattform gestartet, um gezielt gegen die schwarzen Schafe der Branche vorzugehen.
Wie funktioniert das neue Hinweisgebersystem der ZKG?
Seit dem 1. Oktober betreibt die Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg die neue Hinweisgeber-Plattform. Das Pilotprojekt ist zunächst auf vier Jahre angelegt.
Das Online-System empfängt Hinweise anonym oder namentlich.
Es gibt eine Rückfragemöglichkeit bei anonymen Hinweisen. Durch den geschützten Postkasten kann die ZKG Rückfragen an den Hinweisgeber oder die Hinweisgeberin stellen, ohne die Identität zu enthüllen.
Zur Online-Hinweisgeberplattform (https://www.bkms-system.com/ZKG)