Informationen zur Führerscheinverwahrung während der CORONA-Pandemie
Auf Grund der aktuellen Situation der Sars-CoV-2-Pandemie kann der Führerschein leider nicht durch einen Mitarbeiter der Polizeidienststelle persönlich entgegengenommen werden.
Nachfolgende Hinweise bzw. Regelungen zum Verfahren bei der Entgegennahme/Verwahrung von Führerscheinen gelten zunächst bis zum 31.03.2022.