25.07.2024, Bayerisches Polizeiverwaltungsamt

Zu schnell unterwegs, mit welchem Bußgeld muss ich rechnen?

Aus  den nachfolgenden Tabellen können Sie ersehen, mit welchem Bußgeld Sie bei einer  Geschwindigkeitsüberschreitung mit den betreffenden Kraftahrzeugen rechnen müssen. Zudem sehen Sie die zu erwartenden Punkte sowie ggf. die Dauer eines zu erwartenden Fahrverbotes.

Übersicht der Regelsätze bei Geschwindigkeitsverstößen bei Kfz bis 3,5 t

Kfz bis 3,5 t

Übersicht der Regelsätze bei Geschwindigkeitsverstößen bei Kfz über 3,5 t, Kfz mit Anhänger und Kraftomnibussen ohne Fahrgäste

Kfz über 3,5 t, Kfz mit Anhänger und Kraftomnibusse ohne Fahrgäste

Übersicht der Regelsätze bei Geschwindigkeitsverstößen bei kennzeichnungspflichten Kfz über 3,5 t mit gefährlichen Gütern und Kraftomnibussen mit Fahrgästen

Kennzeichnungspflichte Kfz über 3,5 t mit gefährlichen Gütern und Kraftomnibusse mit Fahrgästen


Nicht zu vergessen! - Gebühren und Auslagen im Bußgeldverfahren

In jedem Bußgeldverfahren werden, zusätzlich zum Bußgeld Gebühren und Auslagen erhoben, die abhängig von der Höhe des Bußgeldes sind.

Dies ist in § 107 OWiG geregelt, wonach die Gebühr fünf Prozent der festgesetzten Geldbuße, jedoch mindestens 25 Euro und höchstens 7 500 Euro betragen muss. Die Auslagen für die Zustellung des Bußgeldbescheides mit Zustellungsurkunde, Einschreiben gegen Rückschein oder durch Bedienstete der Verwaltungsbehörde sind pauschal mit 3,50 Euro anzusetzen.

 

Warum wurde das Bußgeld erhöht und ein Fahrverbot ausgesprochen, obwohl das im Bußgeldkatalog so gar nicht steht?

Wie bereits die Bezeichnung Regel-Geldbuße sagt, sind die Vorgaben im Bußgeldkatalog Regelsätze.

Aber!

Es gibt die sog. 2x26 km/h Regelung, das bedeutet: Wenn gegen Sie als Kfz-Führer wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h eine rechtskräftige Geldbuße festgesetzt wurde und Sie innerhalb eines Jahres  erneut um mindestens 26 km/h zu schnell unterwegs sind, ist laut dem Straßenverkehrsgesetz ein Fahrverbot auszusprechen, obwohl evtl. der Bußgeldkatalog hierfür gar kein Fahrverbot vorsieht.

Wichtig!

Auch beim Vorliegen von Voreintragungen im Fahreignungsregister in Flensburg, z.B. bei wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitungen, kann das Bußgeld von der Bußgeldbehörde erhöht oder sogar zusätzlich ein Fahrverbot ausgesprochen werden.

 

Fragen - Rund um den Punkt - beim KBA in Flensburg

Deckblatt der Broschüre "Rund um den Punkt"

Über den nachfolgenden Link erreichen Sie die Interseite des Kraftfahrt-Bundesamtes. Dort werden Ihnen alle offenen Fragen zum Thema Punktesystem beantwortet. 

Sehr zu empfehlen ist die Broschüre, „Rund um den Punkt - kurzgefasst“.

Faltblätter des KBA - Rund um den Punkt