26.02.2024, Polizei Bayern

Die Bayerische Polizei ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Homepage www.polizei.bayern.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Homepage ist mit diesen Anforderungen vollständig vereinbar.

Die Website der Bayerischen Polizei wurde am 02.06.2021 einer Überprüfung der Barrierefreiheit durch die Firma Project Alliance GmbH unterzogen. Es fand eine ausführliche Überprüfung unter anderem hinsichtlich Kontrast, Alternativtexte, Tastaturbedienbarkeit und einheitliche Navigation statt. Auffälligkeiten, die im Rahmen dieser Überprüfung festgestellt wurden, wurden nachträglich behoben. Dadurch ist die Website gut zugänglich.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27.07.2021 erstellt.

Die Bewertung beruht auf einer ausführlichen Prüfung der Barrierefreiheit durch die Inspektionsstelle der Project Alliance GmbH, akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 im Bereich Begutachtung von Software auf Barrierefreiheit und Ergonomie.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter gst.internet@polizei.bayern.de.

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter gst.internet@polizei.bayern.de einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Internet-Redaktion:    

Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei
Zwieselstraße 1, 83404 Ainring
E-Mail: gst.internet@polizei.bayern.de

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail:   bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html