08.04.2021, Polizei Bayern

Seit April 1946 war die staatliche, grün uniformierte Landpolizei mit einem Präsidium an der Spitze in ganz Bayern einheitlich organisiert.

Auf der Ebene der damals fünf Regierungsbezirke wirkten Chefdienststellen, denen pro Landkreis eine Bezirksinspektion unterstellt war. Die Basis bildeten Hauptposten in Kreisstädten und ca. 1.300 Posten auf den Dörfern. Diese Struktur war noch stark an die frühere Gendarmerie angelehnt. Hinzu kamen Kriminalaußenstellen und Verkehrsstreifengruppen. Losgelöst von der inneren Verwaltung entwickelte die Landpolizei in der Besatzungszeit unter Führung Michael von Godins ein starkes Eigenleben.

1948/49 wurde sie sogar von einem Untersuchungsausschuss des Landtags überprüft. Eine 1950 von den Amerikanern geplante erneute Dezentralisierung unterblieb jedoch. Mit dem Polizeiorganisationsgesetz verlor die Landpolizei 1952 ihren Sonderstatus. Aus den fünf Chefdienststellen wurden Direktionen (ab 1953 auch in Oberfranken), während jeder Landkreis nun über eine Inspektion und viele Stationen verfügte. Kriminal- und verkehrspolizeiliche Aufgaben erledigten weiter spezielle Dienststellen. Personell wuchs die Landpolizei bis 1953 auf knapp 9.000 Beamte an.
 

Eine erste größere Organisationsreform fand zwischen 1957 und 1962 statt. Zahlreiche kleine Stationen wurden aufgelöst und dafür "Großraumstationen" in zentral gelegenen Orten eingerichtet. In vielen Landkreisen gab es jetzt nur mehr eine Landpolizeidienststelle (Inspektion). Dieser radikalen Straffung auf der untersten Ebene folgte 1968 ein zweiter Reformschritt an der Spitze der Landpolizei.

Mit dem Wegfall des zentralen Präsidiums rückten die Direktionen (ab 1976 Polizeipräsidien) unmittelbar an das Innenministerium heran. Als immer mehr kommunale Polizeien in der Landpolizei aufgingen, erhielt diese 1972 die Bezeichnung "Landespolizei". In den folgenden Jahren bis 1978 wurde die Landespolizei grundlegend umorganisiert. Zwischen die sieben Polizeipräsidien und die Inspektionen, deren Zahl sich durch die Gemeindegebietsreform halbiert hatte, schoben sich nun überregional zuständige Polizeidirektionen. Diese hatten jeweils einen kriminalgeografischen "Schutzbereich" zu betreuen. Für besonders gewalttätige Fälle wurden ab 1973 Spezialeinsatzkommandos gebildet.

In der Bayerischen Landespolizei waren Ende 1975 rund 25.800 Beamte beschäftigt. Frauen in Uniform gibt es in der bayerischen Polizei allerdings erst seit 1990.
 

Zwischen 1945 und 1949 wurden in 150 bayerischen Städten und Gemeinden selbständige Polizeiorganisationen gebildet. Maßgeblich war eine Zahl von mehr als 5.000 Einwohnern. Die amerikanische Besatzungsmacht sah darin die Chance, die zentral organisierte NS-Polizei durch eine dezentrale Struktur zu ersetzen. Als Vorbild dienten die städtischen Police Departments in den USA. Zugleich wurde damit - außer in München - eine bayerische Tradition wiederbelebt. Die kommunale Polizeihoheit stärkte die Selbstverwaltung der Gemeinden. Sie fand 1946 Aufnahme in die Bayerische Verfassung und wurde im Polizeiorganisationsgesetz von 1952 bestätigt. Zu diesem Zeitpunkt verfügten die Kommunalpolizeien über rund 8.000 Bedienstete.

Die blau uniformierten Polizeikräfte der Kommunen bewiesen große Vielfalt:

Neben komplexen großstädtischen Polizeipräsidien, die ein professionelles Selbstverständnis entwickelten, gab es viele kleine Polizeiämter mit weniger als zehn Beamten. Verantwortlich für Personalfragen und die polizeiliche Dienstausübung waren die jeweiligen Bürgermeister und die Stadt- bzw. Gemeinderäte. Das Innenministerium konnte meist nur im Rahmen der Rechtsaufsicht eingreifen. Lediglich in Notfällen wie schweren Unruhen oder Katastrophen
war eine Unterstützung durch staatliche Polizeikräfte vorgesehen. Finanziert wurden die Kommunalpolizeien vor allem durch staatliche Zuschüsse, was dem Innenministerium ein zusätzliches Druckmittel verschaffte.

Ab 1953 lösten sich zahlreiche kleinere Kommunalpolizeien bereits wieder auf. Meist waren die hohen Kosten für diesen freiwilligen Schritt verantwortlich. Seit den 1960er Jahren betrieb das Innenministerium aktiv die Verstaatlichung. Unabhängige Stadtpolizeien galten als Hindernis für eine moderne Polizeistruktur, ein geregelter und effizienter Dienstbetrieb in kleinen Orten wurde bezweifelt. Nach Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes im Jahr 1968 konnte auch die Polizei kreisfreier Städte vom Staat übernommen werden. Da einige Kommunen allerdings nicht auf ihre Sicherheitskräfte verzichten wollten, erfolgte die Eingliederung in die Land(es)polizei am Ende unter politischem Zwang. Im Oktober 1975 verlor München als letzte bayerische Stadt seine eigene Polizei.