Geschichte der Bayerischen Bereitschaftspolizei
Die Bayerische Bereitschaftspolizei ist eine gewachsene Institution, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wirkungsvoll ihren Beitrag leistet.
Wer die Entwicklung unseres Polizeiverbandes in den zurückliegenden Jahren auf wenigen Druckseiten darzustellen hat, braucht den Mut zur Lücke. Da für die Aufarbeitung und für die Aufzeichnung nie Geldmittel und Personal vorgesehen waren, kann auch dieser Geschichtsrückblick nur zusammenfassend und ohne Anspruch auf Vollständigkeit verfasst werden.
Die Bayerische Bereitschaftspolizei ist eine gewachsene Institution, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wirkungsvoll ihren Beitrag leistet. Uns ist im Bewusstsein der Einzeldienstverbände und der Bevölkerung heute ein fester Platz eingeräumt. Doch bis es so weit war, musste jahrelange harte Arbeit geleistet werden. Das sprichwörtliche Improvisations- und Organisationstalent der Polizei schlechthin wurde arg strapaziert und mancher Verzicht musste in Kauf genommen werden.
Vorgeschichte
Mit Beginn des Koreakrieges (Juni 1950) wurde der Ost-West-Konflikt schon während der Berlin-Blockade (1948) in seiner ganzen Größe und Bedeutung sichtbar. Damit war die Frage der inneren (wie der äußeren) Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland akut geworden. Die Hochkommission der westlichen Alliierten hat in Anbetracht dieser Lage schließlich einer Aufstockung der Polizeikräfte um 30.000 Mann, einer Zentralisierung der deutschen Polizei auf Länderbasis und einer wirksamen Bewaffnung zugestimmt. Aufgrund dieser alliierten Anweisung haben Bund und Länder am 27. Oktober 1950 ein Verwaltungsabkommen über die Errichtung von Länderbereitschaftspolizeien abgeschlossen. Dieses Abkommen beinhaltete die Forderung, dass die Länder zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit und Ordnung neben den existierenden, im Vollzugsdienst vorhandenen Polizeikräften und -organisationen, besonders in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringende Polizeieinheiten zu errichten sind. Die Standorte der Bereitschaftspolizeien der Länder waren im Einvernehmen mit dem Bund nach taktischen Gesichtspunkten auszuwählen.
Die Bundesregierung konnte zur Abwehr einer Bedrohung der verfassungsmäßigen Ordnung, gem. Art. 91 Grundgesetz, auf die Länderbereitschaftspolizeien zurückgreifen. Ein von der Bundesregierung ernannter Inspekteur wurde zur Koordinierung der Ausbildung, Einsatzfähigkeit und Ausrüstung bestellt.
Für die neu aufzustellenden Verbände der Bereitschaftspolizeien der Länder war der Bund für die zentrale Beschaffung der Bewaffnung, des Gerätes der Nachrichtenmittel und der Kraftfahrzeuge zuständig.
Die einzelnen Bundesländer waren verantwortlich für die Unterkünfte die Besoldung und die Bekleidung ihrer Polizeibeamten. Bereits im Herbst 1950 wurde auf Initiative des Bundesministeriums des Innern ein Auswahllehrgang für Abteilungsführer in Traunstein und Hundertschaftsführer in Hann.-Münden abgehalten.