Der Zentralen Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt obliegt die zentrale Ahndung der meisten, insbesondere der von der Polizei festgestellten Verkehrsordnungs-widrigkeiten für ganz Bayern.
Die Behörde ist eng mit den Polizeidienststellen vor Ort verzahnt, die die Verkehrsordnungswidrigkeiten ermitteln und dann bei der Zentralen Bußgeldstelle Anzeige erstatten, sofern im Hinblick auf die Qualität des Verstoßes von vorneherein ein Bußgeldverfahren durchzuführen ist oder der Betroffene bei einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit das Verwarnungsangebot nicht akzeptiert. Ähnliches gilt für viele Kommunen, denen die Befugnis zur Erteilung von Verwarnungen im ruhenden Verkehr und zum Teil auch zur Feststellung von Geschwindigkeitsverstößen übertragen worden ist. Sofern diese nicht mittlerweile selbst Ahndungsbehörde und damit „Bußgeldstelle“ sind, geben sie ihre Vorgänge an die Zentrale Bußgeldstelle ab, die dann die Bußgeldbescheide erlässt und die verwaltungstechnische Abwicklung der Vorgänge übernimmt.
Die Bearbeitung der ca. 850.000 Bußgeldverfahren mit mehr als 70.000 Fahrverboten jährlich erfordert einen beträchtlichen Organisationsaufwand. Eine flexible und rasche Fallbearbeitung wäre ohne eine intensive EDV-Unterstützung nicht mehr zu bewerkstelligen. Die Bündelung der Verfahren bei der Zentralen Bußgeldstelle, die zwischenzeitlich gut 50 Jahre als Behörde besteht, sorgt für einen sparsamen Einsatz von Personal und Sachmitteln. Bei der Zentralen Bußgeldstelle sind derzeit über 200 Bedienstete beschäftigt.
Die Zentralisation der Aufgaben bewirkt auch, dass die materiellrechtliche und verfahrensrechtliche Einheitlichkeit bei der Behandlung von Verstößen in diesem Massenverfahren gewährleistet bleibt. Die Einheitlichkeit des Verfahrens und der Rechtsanwendung wird dadurch sichergestellt, dass die Behörde im Rahmen der Rechtsprechung, die fortwährend ausgewertet wird, und der ministeriellen Vorgaben die allgemeine Leitungs- und Richtlinienkompetenz für straßenverkehrsrechtliche Probleme wahrnimmt. Zudem ist die Zentrale Bußgeldstelle auf Grund ihrer fachlichen Kompetenz „Auskunftsbehörde“ für die Polizei und die Kommunen. Die Dienstelle leistet demnach einen großen Beitrag zur materiellen Gerechtigkeit im Straßenverkehr.
Straßenverkehrsrechtliche Probleme unterliegen dem dauernden Wandel, dem auch im Ordnungswidrigkeitenrecht durch eine flexible Organisationsstruktur begegnet werden muss.
Dem Problem der „rollenden Bomben“ wurde durch die Einrichtung einer Zentralen Gefahrgutstelle begegnet, die diese enormen Risikofaktoren im Straßenverkehr durch die Verhängung zum Teil empfindlicher Geldbußen bekämpft.
Daneben gehört auch die Ahndung von bestimmten Verstößen gegen das Fahrpersonalgesetz (z.B. Lenk- und Ruhezeiten) in den Zuständigkeitsbereich der Zentralen Bußgeldstelle.
Die fortgesetzte, oft planmäßige Begehung bestimmter Verkehrsverstöße (z.B. Überladen, Überlängen, Verstoß gegen Wochenendfahrverbote) durch Wirtschaftsunternehmen wird durch die Abschöpfung des dadurch erzielten wirtschaftlichen Vorteils bekämpft.
Mittlerweile als Sachgebiet neu hinzugekommen ist die Zentrale Verkehrspräventionsstelle, die sich der Aufklärung und Information der Bürger widmet und so einen großen Beitrag zur Verkehrssicherheitsarbeit der Bayerischen Polizei leistet.
Neuentwicklungen in vielen Bereichen, aber auch der zunehmende Einfluss des europäischen Rechts eröffnen ständig neue Aufgabenfelder, die die Zentrale Bußgeldstelle bewältigen muss, für die sie jedoch als Zentralstelle die besten Voraussetzungen hat.