Welche Voraussetzungen müssen die Ehrenamtlichen erfüllen?

Mitglied der Sicherheitswacht kann grundsätzlich jede Person werden, die die nötige Verantwortungsbereitschaft, Zuverlässigkeit und Zivilcourage mitbringt sowie einen ehrenamtlichen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung leisten will.
Darüber hinaus müssen die Bewerberinnen und Bewerber über einige Grundvoraussetzungen verfügen. Hierzu zählen ein Mindestalter von 18 Jahren und ein Höchstalter von 62 Jahren zum Zeitpunkt des Eintritts in die Sicherheitswacht. Der aktive Einsatz in der Sicherheitswacht ist bei entsprechender gesundheitlicher Eignung für den Außendienst grundsätzlich bis zum Alter von 67 Jahren möglich.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen eine abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung nachweisen können.
Die deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht erforderlich. Die sichere Beherrschung der deutschen Sprache wird jedoch vorausgesetzt.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens geeigneter Personen, an dem jede Kommune an der Seite der Polizei aktiv mitwirken kann, werden die Bewerberinnen und Bewerber im Hinblick auf ihre Zuverlässigkeit überprüft. Erst nach persönlichen Auswahlgesprächen werden die Kandidatinnen und Kandidaten von der Polizei ausgebildet und anschließend für den Dienst in der Sicherheitswacht bestellt. Die Bestellung kann befristet werden.