1. Nachtrag zum Pressebericht der Polizei München vom 28.08.2023
1415. Aktueller Sachstand zu den Versammlungen und Protestaktionen durch Klimaaktivisten von Montag, 28.08.2023
-siehe Medieninformation vom 22.08.2023, Nr. 1375
-siehe Medieninformation vom 24.08.2023, Nr. 1387
-siehe Medieninformation vom 25.08.2023, Nr. 1397
-siehe Medieninformation vom 25.08.2023, Nr. 1400
-siehe Medieninformation vom 28.08.2023, Nr. 1407
Wie bereits berichtet, kam es am heutigen Montag, 28.08.2023, bis 11:00 Uhr, an sechs Örtlichkeiten in München zu nicht angemeldeten Versammlungen und damit einhergehenden Blockadeaktionen durch Klimaaktivisten.
Im Verlauf des Tages (Stand 19:30 Uhr) kam es zu drei weiteren Blockadeaktionen. Dabei klebten sich mehrere Personen an folgenden Örtlichkeiten auf die Fahrbahn:
- Leopoldstraße stadteinwärtige Fahrtrichtung / Karl-Weinmair-Straße
- Schenkendorfstraße westliche Fahrtrichtung / Leopoldstraße
- Einsteinstraße östliche Fahrtrichtung / Leuchtenbergring
Zudem versuchten Aktivisten zweimal, sich im Bereich der Donnersberger Brücke / Arnulfstraße auf die Straße zu kleben, was jedoch durch das schnelle Eingreifen der Münchner Polizei unterbunden werden konnte.
In der Summe kam es zu 11 Aktionen, bei denen 48 Personen angetroffen werden konnte. Zum aktuellen Zeitpunkt befinden sich noch mehrere Personen in der polizeilichen Sachbearbeitung.
In diesem Zusammenhang ermittelt die Münchner Kriminalpolizei gegen mehrere Aktivisten u. a. wegen Nötigung, Verstößen gegen das Versammlungsrecht und die von der Stadt München erlassene Allgemeinverfügung.
Im Rahmen der Blockadeaktion kam es heute zu mehreren strafrechtlich relevanten Vorfällen zum Nachteil von Klimaaktivisten. Hierbei wurden unter anderem Aktivisten von einem Pkw-Fahrer vor dessen Fahrzeug hergeschoben, nachdem sich diese zuvor vor dieses gestellt hatten. Weiter wurden mehrere Aktivisten an verschiedenen Örtlichkeiten von Verkehrsteilnehmern gewaltsam von der Straße gezogen. Die Ermittlungen hinsichtlich straftatrelevanten Verhaltens werden durch die Münchner Polizei geführt.
Die Münchner Polizei bittet die Verkehrsteilnehmer ausdrücklich um Gelassenheit. Gegen Personen, die gewaltsam gegen andere Personen vorgehen, in welcher Form auch immer, leitet die Polizei konsequent Ermittlungen ein.
Durch die Blockadeaktionen kam es vereinzelt zu Verkehrsbeeinträchtigungen, weshalb die Münchner Polizei Verkehrsmaßnamen treffen musste.
Im Zusammenhang mit den aktuellen Aktionen der Klimaaktivisten erlässt das KVR in Einzelfällen mittlerweile auch ein sogenanntes Mitführ- und Benutzungsverbot von Sekundenkleber.
Das KVR hat diese Maßnahme bereits bei vorangegangenen Protestaktionen angewandt. Für mehrere Personen wurde heute ein entsprechendes Verbot erlassen. Einzelne Bescheide konnten durch die Polizei im Rahmen der Sachbearbeitung an die betroffenen Personen bereits ausgehändigt werden. Bei Verstößen gegen den Bescheid wird ein Zwangsgeld in Höhe von 1000 EUR fällig.
Diese Maßnahmen sind zeitlich befristet für die von der Letzten Generation angekündigte Dauer der Proteste in München. Sie werden in erster Linie dann erlassen, wenn bereits mehrfach rechtswidrige Anklebeaktionen durchgeführt worden sind. Laut dem Kreisverwaltungsreferat stellen diese einen vergleichsweise geringen Grundrechtseingriff dar, gleichwohl sind sie aufgrund der in der Allgemeinverfügung dargestellten Gefährdungslage geboten.
Insgesamt waren am 28.08.2023 mehr als zweihundert Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Zusammenhang mit den beschriebenen Versammlungen und Protestaktionen im Einsatz.