REGENSBURG - München. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat die Ermittlungen gegen einen 14-Jährigen wegen des Tatverdachts des versuchten Mordes in zwei Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung übernommen, weil extremistische Bezüge nicht ausgeschlossen werden können – Tatverdächtiger wegen möglicher Schuldunfähigkeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Wie bereits polizeilich berichtet, wurden am Donnerstagvormittag, 26. Oktober 2023, in der kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtung des Bezirksklinikum Regensburg (medbo) ein siebenjähriges Kind und ein 63-jähriger Erwachsener schwer verletzt. Gegen 09:30 Uhr ging bei der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Oberpfalz ein Notruf ein. Ein jugendlicher Patient der Einrichtung in der Vitusstraße soll zwei Personen verletzt haben. Es wurde daraufhin eine Vielzahl an Rettungskräften zu dem Objekt beordert. Bereits fünf Minuten später konnte eine Streife der Regensburger Polizei einen 14-Jährigen festnehmen. Er steht im Verdacht, zunächst einen 63-Jährigen und anschließend ein siebenjähriges Kind mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt zu haben. Ein 27-jähriger Mitarbeiter der Einrichtung überwältigte den 14-Jährigen, der als Patient in der Einrichtung untergebracht war. Hierbei zog sich der Mann Verletzungen an der Hand zu. Er wurde in einem Krankenhaus behandelt und konnte dieses bereits wieder verlassen. Der 63-Jährige befindet sich weiterhin in ärztlicher Behandlung. Sein Gesundheitszustand kann als „stabil“ bezeichnet werden. Wesentlich schwerwiegender sind die Verletzungen bei dem siebenjährigen Jungen. Er befindet sich in einem äußerst kritischen Zustand. Am Einsatz waren eine Vielzahl an Rettungskräften und verschiedenste Dienststellen des Polizeipräsidiums Oberpfalz beteiligt. Besonders im Fokus stand hierbei auch die Betreuung der Kinder und Jugendlichen sowie der Mitarbeiter der betroffenen Station.
Die Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben hat noch am gestrigen Tag vor Ort die Ermittlungen übernommen. Der mit 14 Jahren nunmehr strafmündige Beschuldigte wurde heute auf Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg dem Ermittlungsrichter beim Amtsgerichts Regensburg vorgeführt. Dieser erließ einen Unterberingungsbefehl gemäß § 126a StPO wegen des Tatverdachts des versuchten Mordes in zwei Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Der Tatverdächtige war zum Zeitpunkt der Tat mutmaßlich nicht voll schuldfähig. Im unmittelbaren Anschluss hat die Generalstaatsanwaltschaft München, Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET), die Ermittlungen übernommen, weil aufgrund der zur Person des Tatverdächtigen vorliegenden Erkenntnissen extremistische Bezüge nicht ausgeschlossen werden können.
Im Rahmen der ersten Ermittlungen wurden verschiedene Beweismittel sichergestellt, darunter schriftliche Unterlagen sowie das Mobiltelefon des Jugendlichen. Mit dem nunmehr 14-jährigen Tatverdächtigen aus dem Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab war die Polizei bereits seit Jahresbeginn befasst, da er sich als Strafunmündiger intensiv mit der Planung und Durchführung von schwersten Gewalttaten beschäftigt hatte. Hierzu soll er unter anderem einschlägige Chatgruppen in Messenger-Diensten genutzt haben.