STRAUBING, EDIRNE/TÜRKEI. Nach der Flucht von vier Insassen aus dem BKH Lerchenhaid am 17.08.2024 konnten nun auch die letzten beiden Flüchtigen in der Türkei festgenommen werden.
Am 30.08.2024 fiel ein Mann in einem Migrationszentrum in der Stadt Edirne in der Türkei (bulgarisch-griechisch-türkisches Dreiländereck) auf, da er sich illegal in der Grenzregion befand. Bei einer genaueren Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen den Mann eine internationale Fahndung bestand und es sich um einen der noch Flüchtigen aus dem BKH Straubing/Lerchenhaid handeln könnte.
Der Mann befand sich in Begleitung einer weiteren männlichen Person, bei der nach Überprüfung seiner mitgeführten Ausweisdokumente ebenfalls der Verdacht bestand, dass es sich um einen weiteren der Flüchtigen handeln könnte.
Die beiden Männer wurden zunächst in polizeilichen Gewahrsam genommen. Im Austausch mit den türkischen Sicherheitsbehörden konnten die beiden Männer nun als die noch Flüchtigen aus dem BKH Straubing/Lerchenhaid vom 17.08.2024 identifiziert werden. Es handelt sich um einen 31 Jahre alten Bosnier und um einen 27 Jahre alten Kosovaren. Der 31 Jahre alte Bosnier wurde heute Vormittag von den türkischen Behörden auf dem Luftweg nach Deutschland abgeschoben. Nach Vorführung am Amtsgericht Regensburg wurde er in eine bayerische Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Der 27 Jahre alte Kosovare befindet sich noch in polizeilichen Gewahrsam in der Türkei. Bzgl. dieses Beschuldigten wird derzeit ebenfalls eine Abschiebung nach Deutschland geprüft.
Nach der Flucht der vier Insassen aus dem BKH Straubing/Lerchenhaid am 17.08.2024 konnten bereits zwei der flüchtigen Insassen in Österreich, in der Nähe von Graz, festgenommen werden. Sie befinden sich nach wir vor in österreichischen Justizvollzugsanstalten, Anträge auf Überstellung der beiden Beschuldigten nach Deutschland wurden seitens der Staatsanwaltschaft Regensburg an die österreichische Justiz bereits gestellt.
Gegen die vier Insassen ermittelt die Staatsanwaltschaft Regensburg zusammen mit der Kriminalpolizeiinspektion Straubing wegen des Verdachts der Geiselnahme und der gefährlichen Körperverletzung, da sie einen Wärter sowohl mit stumpfen als auch spitzen Gegenständen angegriffen, diesen festgehalten und bedroht haben sollen, um so die Öffnung der Pforte zu erzwingen.
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Veröffentlicht: 07.09.2024, 16.30 Uhr