Schlag gegen Kinderpornografie – Kriminalpolizei Ingolstadt führt umfangreiche Durchsuchungsaktion durch
INGOLSTADT; Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte hat die Kriminalpolizeiinspektion Ingolstadt am gestrigen Donnerstag eine koordinierte Durchsuchungsaktion in ihrem Zuständigkeitsbereich durchgeführt.
Insgesamt wurden im Raum Ingolstadt (Ingolstadt, Geisenfeld, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Neuburg a. d. Donau) in 25 Objekten gerichtlich erlassene Durchsuchungsbeschlüsse vollzogen. Die Ermittlungen richten sich gegen 21 Personen im Alter von 13 bis 65 Jahren, die alle im Rahmen des Einsatzes angetroffen und nach der Durchführung kriminalpolizeilicher Maßnahmen wieder entlassen wurden.
Es konnte umfangreiches Beweismaterial sichergestellt werden: Darunter befanden sich ca. 40 elektronische Geräte wie Smartphones, Computer und sonstige Speichermedien. Zudem wurden 14 Zeitschriften mit einschlägigen Abbildungen aufgefunden und ebenfalls sichergestellt.
Die Auswertung der sichergestellten Datenträger dauert an und wird voraussichtlich mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
In einem der Objekte konnten zudem rund 30 sogenannte „verbotene Gegenstände“ wie Schlagringe und Messer gesichert werden. Den Besitzer erwartet nun eine Anzeige nach dem Waffengesetz.
Die Kriminalpolizeiinspektion Ingolstadt wurde bei der Aktion durch Kräfte der Bereitschaftspolizei aus Eichstätt unterstützt. Insgesamt waren rund 50 Beamtinnen und Beamte im Einsatz.
Die Kriminalpolizei rät:
- Wenn Sie kinderpornografische Inhalte im Internet entdecken, teilen Sie die Adresse dieser Seite unmittelbar der für Ihren Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle mit. Dafür kopieren Sie sich die genaue Internetadresse im oberen Teil Ihres Browsers.
- Haben Sie Kinderpornografie in einem sozialen Netzwerk entdeckt, kopieren Sie sich den Link zur besuchten Profilseite und notieren Sie sich gegebenenfalls den Profilnamen des Nutzers, der die Inhalte verbreitet hat. Geben Sie diese Informationen Ihrer zuständigen Polizeidienststelle weiter.
- Wenn Ihnen in einem Chat kinderpornografische Bilder oder Videodateien zugesandt wurden, zeigen Sie diese ebenfalls an. Dafür sollten Sie eine sogenannte WHOIS-Abfrage über den Absender einholen (über Tastatur eingeben: "/whois" bzw. "/dns") und diese Informationen sowie das Chat-Protokoll mit den Inhalten unverzüglich Ihrer örtlichen Polizeidienststelle weiterleiten. Über die IP-Nummer ist der Verbreiter im Regelfall dann zu identifizieren.
- Kinderpornografie wird immer häufiger von Kindern und Jugendlichen selbst verbreitet. Erklären Sie ihren Kindern, dass es im Internet verbotene und jugendgefährdende Inhalte gibt. Nur Kinder und Jugendliche, die von ihren Eltern vorgewarnt wurden, können beispielsweise auf in Klassenchats verschickte Inhalte angemessen reagieren.
Weitere Informationen zum Thema finden sich auf der Internetseite polizei-beratung.de