24.07.2024, Bayerisches Landeskriminalamt

Teure Telefonnummern (Mehrwertdienste)

Auch diese Art des Betruges hat immer wieder Konjunktur. Die Opfer erhalten beispielsweise SMS von ihnen unbekannten Personen, mit einer dringenden Nachricht für eine dritte Person. Die Szenarien können z.B. der plötzliche Tod eines Angehörigen oder die Verlängerung des Urlaubs sein. Aus der Nachricht geht auch immer der Adressat hervor. Die angegebene Rufnummer ist aber eine „Mehrwertdienst“ die für den Anrufer entsprechende Kosten verursacht

Weitere Formen des Betruges mit Mehrwertdiensten sind in der Vergangenheit bekannt geworden. Beispielsweise rief ein in Österreich ansässiges Unternehmen auf verschiedenen Mobilfunknummern an, ließ nur einmal läuten und legte wieder auf. Wer die Rufnummer zurückrief, wurde auf einen angeblichen Lotteriegewinn hingewiesen, der unter einer „Mehrwertnummer“ zu erfragen war.

Immer wieder tauchen auch die SMS von angeblichen Frauen auf, die zu einem Rückruf auf einer teuren Mehrwertnummer auffordern.

Tipps und Hinweise

  • Wer 0190- oder 0900-Mehrwertdienste anbietet oder bewirbt, muss dem Verbraucher den vollständigen Preis und die entsprechende Nummer nennen. Werden diese Dienste über Telefon im Festnetz angeboten, muss eine Preisansage erfolgen. Diese Ansage muss drei Sekunden vor Beginn der Entgeltpflicht erfolgen. Bei Faxangeboten ist zusätzlich vorab die Zahl der Seiten zu nennen.
  • Der Preis für 0190- und 0900-Dienste darf bei Zeitabrechnung maximal zwei Euro pro Minute betragen. Bei Blocktarifen dürfen höchstens 30 Euro pro Einwahl verlangt werden. Höhere Tarife dürfen nur verlangt werden, wenn sich der Verbraucher gegenüber dem Dienstleister "durch ein geeignetes Verfahren" legitimiert. Die Bundesnetzagentur (Regulierungsbehörde) hat festgelegt, dass diese Legitimation mittels Eingabe einer vierstelligen PIN-Nummer zu erfolgen hat. Dabei müsse sich der Kunde (Anschlussinhaber) allerdings durch Vorlage einer Telefonrechnung oder seines Anschluss-Vertrages legitimieren.
  • 0190- und 0900-Verbindungen müssen nach spätestens einer Stunde automatisch getrennt werden.
  • Vor Download, Installation und Einwahl muss zwingend eine explizite Zustimmung des Nutzers erfolgen. Dies geschieht in Form einer so genannten OK-Abfrage: Der Nutzer hat durch Eingabe der Buchstabenkombination "OK" zu erklären, dass er mit dem jeweiligen Schritt einverstanden ist.
  • Melden Sie missbräuchliche Benutzung von Mehrwertdienste-Nummern der Bundesnetzagentur unter u.a. Link
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