30.03.2022, Polizeipräsidium Schwaben Nord

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) informieren und unterstützen

  • Opfer von Gewalttaten im sozialen Nahraum
    (Gewalt in Familie und Partnerschaft, in familienähnlichen Beziehungen und in Trennungssituationen)
  • Opfer von Stalking
  • Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Angebot:

  • Wir bieten (möglichen) Opfern von Gewaltdelikten Rat und Hilfe an.
  • Wir klären Opfer über den Ablauf eines Strafverfahrens und ihre Rechte auf.
  • Wir stellen gegebenenfalls Kontakt zur sachbearbeitenden Polizeidienststelle her.
  • Wir geben Tipps, wie sich Frauen und Kinder vor (weiteren) Straftaten schützen können.
  • Wir weisen auf Beratungseinrichtungen und sonstige Hilfs- und Anlaufstellen hin.

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) stehen auf Anfrage für Fachvorträge zu folgenden Themen zur Verfügung:

  • "Selbstbehauptung/Selbstverteidigung für Frauen und Mädchen"
  • "Häusliche Gewalt"
  • "Sexueller Missbrauch von Kindern"
  • "Misshandlung / Vernachlässigung von Kindern"
  • "Stalking"

mit dem Ziel der Vorbeugung von Gewaltdelikten.