30.03.2022, Polizeipräsidium Schwaben Nord
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) informieren und unterstützen
- Opfer von Gewalttaten im sozialen Nahraum
(Gewalt in Familie und Partnerschaft, in familienähnlichen Beziehungen und in Trennungssituationen) - Opfer von Stalking
- Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Angebot:
- Wir bieten (möglichen) Opfern von Gewaltdelikten Rat und Hilfe an.
- Wir klären Opfer über den Ablauf eines Strafverfahrens und ihre Rechte auf.
- Wir stellen gegebenenfalls Kontakt zur sachbearbeitenden Polizeidienststelle her.
- Wir geben Tipps, wie sich Frauen und Kinder vor (weiteren) Straftaten schützen können.
- Wir weisen auf Beratungseinrichtungen und sonstige Hilfs- und Anlaufstellen hin.
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) stehen auf Anfrage für Fachvorträge zu folgenden Themen zur Verfügung:
- "Selbstbehauptung/Selbstverteidigung für Frauen und Mädchen"
- "Häusliche Gewalt"
- "Sexueller Missbrauch von Kindern"
- "Misshandlung / Vernachlässigung von Kindern"
- "Stalking"
mit dem Ziel der Vorbeugung von Gewaltdelikten.