Hier finden Sie die Errichterunternehmen zu
Die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen empfehlen unter anderem die sicherungstechnische Nachrüstung, insbesondere von Türen und Fenstern, mit mechanischen Sicherungseinrichtungen.
Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Einrichtungen ist neben ihrer Belastbarkeit auch die sicherungstechnisch fachgerechte Montage.
Mit diesem Nachweis werden Ratsuchenden Unternehmen benannt, die sich dem Aufnahmeverfahren des Bayerischen Landeskriminalamtes erfolgreich unterzogen haben.
Die in diesem Nachweis aufgeführten Unternehmen erfüllen die personellen Voraussetzungen und haben ihre fachliche Qualifikation nachgewiesen.
Die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen empfehlen Errichterunternehmen, welche die Voraussetzung dafür bieten, Einbruch- und Überfallmeldeanlagen fachgerecht zu projektieren, zu installieren sowie instand zu halten.
Bei den Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen erhalten Sie einen laufend aktualisierten Nachweis über geprüfte Errichter von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen.
Grundlage dieses Nachweises sind personelle und technische Voraussetzungen, die in einem Aufnahmeverfahren gegenüber der Kriminalpolizei nachgewiesen wurden.
Die Beteiligung an diesen Aufnahmeverfahren ist den Errichterunternehmen von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen freigestellt. Für die Durchführung des Verfahrens ist in Bayern ausschließlich das Landeskriminalamt zuständig.
Grundlage dieses Nachweises sind personelle und technische Voraussetzungen, die in einem Aufnahmeverfahren gegenüber der Kriminalpolizei nachgewiesen wurden.
Für eine kostenlose und neutrale Beratung wenden Sie sich am besten an Ihre Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle.
Hier erhalten Sie Tipps für Sicherungsmaßnahmen, die aus Sicht der Polizei für Ihr Haus oder Ihre Wohnung sinnvoll und empfehlenswert sind.