25.07.2024, Bayerisches Landeskriminalamt

Lebensmittelerpressungen

Lassen Sie sich nicht verrückt machen!
Vor dem Hintergrund immer wiederkehrender Meldungen über die Erpressung von Lebensmittelherstellern rät das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) allen Verbrauchern, sich nicht verrückt machen zu lassen.

Das perfide Ziel von Erpressern besteht darin, Unsicherheit zu erzeugen, um Hersteller oder Handelsketten einem möglichst großen Druck auszusetzen. Nach Erfahrungen der Polizei handelt es sich in der Mehrzahl der Fälle um vorgetäuschte Gefahrensituationen, in denen die Täter zwar drohen, eine tatsächliche Gefahr durch vergiftete Ware aber nicht gegeben ist. In diese Kategorie fallen auch sogenannte "Trittbrettfahrer", die nach entsprechenden Medienveröffentlichungen immer wieder aktiv werden. Tatsächlich vergiftete Lebensmittel gelangten bisher extrem selten an Konsumenten, die zudem meist sofort erkannten, dass mit dem Produkt etwas "nicht in Ordnung" war.

Der Rat der Polizei an die Konsumenten lautet deshalb, sich nicht verunsichern zu lassen und mit "gesundem Menschenverstand" an die Einkäufe des Alltags heranzugehen. So sollten Lebensmittel - gleich in welcher Verpackung sie stecken - von allen Seiten genau betrachtet werden. Ein flüchtiger Blick reicht meist nicht aus, um Anomalien an Verpackungen und/oder Inhalt zu erkennen.
 

Darauf sollten Verbraucher achten:

  • Produkte im Regal, die nicht zum Sortiment passen
  • Auffälligkeiten am Produkt, wie unübliche Größe, Verpackung, fehlende oder falsche Etikettierung
  • Beschädigung an Banderolen, Folien oder Kunststoffsicherungen im Öffnungsbereich
  • Einstiche in der Verpackung
  • das satte "Blopp" bei Vakuumverschlüssen
  • verdächtige Verfärbung oder Veränderung des Inhalts
  • Geruchs- oder Geschmacksveränderung

Besondere Vorsicht ist angebracht, wenn mehrere dieser Merkmale zusammentreffen. Bei unüblich gekennzeichneten Verpackungen wie aufgemalten Totenköpfen, Warnhinweisen am Produkt oder ungewöhnlicher farblicher Kennzeichnung oder Beschriftung sollte sofort das Verkaufspersonal verständigt werden.
 

Sie erreichen die Polizei in Eilfällen über Notruf 110