25.07.2024, Bayerisches Landeskriminalamt

Leere Versprechungen – Vorsicht bei Gewinnbriefen

"Gewonnen", bitte rufen Sie zurück! - Bitte glauben Sie das nicht!

Hunderttausende Menschen, darunter viele Senioren, erhalten in regelmäßigen Abständen Gewinnbenachrichtigungen, obwohl sie an gar keinem Gewinnspiel teilgenommen haben. Dahinter stecken üble Firmen, die damit Kunden ködern, an Verkaufsveranstaltungen, ähnlich einer Kaffeefahrt, teilzunehmen oder teure Rückrufnummern zu wählen. Am Ende gibt es nur einen Gewinner: Die Firma, die mit diesen unlauteren Lockmitteln arbeitet.

"Sie haben gewonnen!"

Mit solchen Formulierungen versuchen zweifelhafte Anbieter ihre Kunden zu gewinnen:
"Ich darf mich vorstellen: Mein Name ist Herr Mustermann, ich schreibe Ihnen heute als Leiter der Abteilung Gewinnvergabe bei der Firma X. Jetzt geht es für Sie ums Ganze. Auf einem Sonderkonto haben wir für Sie den Hauptpreis von 125.000 Euro in Gold reserviert ..."
"Guten Tag, Frau Mustermann, Sie haben gewonnen! Ihre reservierte Gewinnsumme beträgt 100.000 Euro. Bitte rufen Sie sofort die folgende Telefonnummer 0..... an, nur so können Sie sich Ihren Bar-Anteil-Gewinn sichern. Die Sache ist absolut dringlich ..."

Ab in den Mülleimer - Ihre Rechte bei unseriösen Gewinnbriefen

Das Bayerische Landeskriminalamt rät Ihnen: Lassen Sie sich nicht von fragwürdigen Gewinnver-sprechungen blenden. Am Ende zahlen Sie nur drauf: Es gibt keinen Gewinn, Sie sollen überteuerte Produkte bei einer unseriösen Verkaufsveranstaltung kaufen oder verlieren jede Menge Geld, weil Sie eine teure Rückrufnummer gewählt haben und ewig in der Leitung gehalten werden.

Reagieren Sie einfach gar nicht!

Behandeln Sie Gewinnbriefe als das, was sie in Wirklichkeit sind: unerwünschte Werbesendungen. Schmeißen Sie sie weg! Im Zweifelsfall lesen Sie das Kleingedruckte aufmerksam und kritisch durch. Sie werden erkennen, dass es sich lediglich um einen Trick des Briefversenders handelt, der Ihnen den versprochenen Gewinn niemals auszahlen wird. Sonst wären ja diese Firmen in kürzester Zeit pleite. Finger weg vom Telefon! Schonen Sie Ihre Telefonrechnung und wählen Sie keine Telefonnummer, die mit 0137 oder 0900 beginnt. Eine einzige Reaktion reicht, dass Ihre Adresse weiterverkauft wird und Sie alsbald von weiteren Gewinnversprechungen überflutet werden.

Ein Gesetz schützt Sie

Seit dem Sommer 2001 schützt der §661a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Verbraucher vor unlauteren Gewinnversprechungen. Hier der konkrete Wortlaut:

"Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung der Zusendung den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten."

Damit wird deutlich, dass es jetzt unerheblich ist, mit welchen schmucken Worten die Versandfir-men ihre angeblichen Preise ankündigen. Es genügt, wenn bereits durch die Aufmachung der Eindruck eines Gewinns erweckt wird. Sie können Ihren Gewinn einklagen, doch dafür müssen Sie eine Menge Zeit und unter Umständen auch Geld investieren. Am Ende wird es so sein, dass Ihnen der Gewinn zwar zugesprochen wird, die Firma aber das Geld nicht zahlen kann. Sie haben dann einen hübschen "Titel", den Sie sich zu Hause an die Wand hängen können. Geld sehen Sie nur, wenn die Firma jemals zu Geld kommen sollte und Sie davon erfahren – also nie!

"Flucht" ins Ausland

Trotz des vorliegenden Gesetzes verdienen viele Firmen immer noch Geld mit unlauteren Gewinnversprechungen. Wie das? Die Firmen finden Wege, sich der deutschen Justiz zu entziehen und lassen ihre Gewinne durch ausländische Firmen versprechen. Dort zu klagen, ist nahezu aussichtslos. Oft handelt es sich nur um Briefkastenfirmen.

Verschleierter Absender

Firmen, die mit Gewinnbriefen versuchen, potentiellen Kunden Geld aus der Tasche zu ziehen, geben keine konkrete Adresse an. Bei der Post werden so genannte Aktions-Postleitzahlen an-gemietet, die den wahren Absender unkenntlich machen. Falsche Straßen- und Ortsangaben machen das "Verschleierungspaket" perfekt. Sie haben keinerlei Chance, die Firma jemals dingfest zu machen.

Das Kleingedruckte der Gewinnbriefe

Eigentlich ist oft aus dem Kleingedruckten der Gewinnbriefe ersichtlich, dass es sich dabei um einen großen Schwindel handelt, doch leider schaffen es die Briefversender dank motivierender Formulierungen immer wieder, dass die vermeintlich glücklichen Gewinner diese überlesen. Im Kleingedruckten steht dann zum Beispiel, dass es sich bei dem Gewinn nur um einen Gewinn-Anteil handelt und anteilige Kleingewinne sowieso nicht ausbezahlt werden.

Weitere Informationen