Trotz einer stark erhöhten Zahl von Bußgeldbescheiden ist die Entwicklung der Jahresstatistik 2023 des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes in vielen Bereichen auf ähnlichem Niveau wie in den Vorjahren.
Die Anzahl der Gesamtvorgänge an festgestellten Verstößen von 1.989.386 im Jahr 2023 stellte eine leichte Erhöhung um 2,49 % im Vergleich zum Vorjahr dar.
Im Jahr 2023 wurden insgesamt 1.005.437 Bußgeldbescheide erlassen, was einer Steigerung von 20,45 % im Vergleich zum Vorjahr mit 834.724 erlassenen Bußgeldbescheiden entspricht und einen Spitzenwert der vergangenen 15 Jahre darstellt. Zuletzt wurden im Jahr 2007 über eine Million Bußgeldbescheide erlassen.
Dieser scheinbare Widerspruch von rückläufigen Gesamtvorgangszahlen aber einer stark erhöhten Zahl von erlassenen Bußgeldbescheiden begründet sich in einer Ende 2021 in Kraft getretenen Novelle der Bußgeldkatalogverordnung. Durch diese Novelle der Bußgeldkatalogverordnung erfolgte eine Erhöhung von Bußgeldern in verschiedenen Tatbestandsbereichen, wie insbesondere bei Geschwindigkeitsverstößen, und damit eine Verschiebung der Verstöße aus dem Bereich einer Verwarnung in den Bereich einer Anzeige (Grenze für eine Anzeige ab 60, - EUR Geldbuße).
Dies hatte sich bereits wesentlich im Jahr 2022 ausgewirkt.
Im Vergleich zum Vorjahr 2022 hat sich ein kleiner Rückgang bei den Verwarnungen von 2022 mit 1.273.662 auf 2023 mit 1.269.676 ergeben, was einem Minus von 0,31 % entspricht. Dies stellt den niedrigsten Wert in den vergangenen 20 Jahren dar. Dafür erhöhten sich die wesentlich bearbeitungsintensiveren Anzeigen im Bußgeldbereich bei der Zentralen Verkehrsordnungswidrigkeiten-Stelle in Straubing (ZVOWiS) von im Jahr 2022 mit 667.342 auf im Jahr 2023 mit 719.710 (+ 7,85 %) deutlich.
Die Anzahl der verfolgten Verstöße im fließenden Verkehr ist in den vergangenen Jahren relativ konstant geblieben (prozentuale Änderungen jeweils zum Vorjahr): 2020: 1.306.541 – 2021: 1.334.929 (+ 2,17 %) – 2022: 1.258.751 (- 5,71 %) – 2023: 1.324.478 (+ 5,22 %)
Diese Konstanz zeigt sich ebenfalls bei den festgestellten Geschwindigkeitsverstößen, die mit kleinen Schwankungen ca. 80 % Anteil aller Verstöße im fließenden Verkehr betragen. Im Vergleich zum Vorjahr 2022 ist in 2023 ein leichter Anstieg der festgestellten Geschwindigkeitsverstöße zu verzeichnen mit 1.083.699 (+ 2,80 %).
Bei den angeordneten Fahrverboten in 2023 mit 63.287 war eine Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr 2022 mit 58.024 um 9,07 % zu verzeichnen. Der überwiegende Teil der Fahrverbote resultierte aus Geschwindigkeitsverstößen (44,24 %), gefolgt von Alkohol- und Drogendelikten (24,93 %) und Abstandsverstößen (12,92 %).
Bei der Betrachtung der Alkohol- und Drogendelikte nach §§ 24 a, 24 c StVG lässt sich ein Rückgang verzeichnen: 2022 wurden 18.218 solcher Delikte gezählt. 2023 waren es 16.016 Verstöße, was einem Rückgang von 12,09 % entspricht.
Insgesamt zahlten die Verkehrsteilnehmer im Zusammenhang mit den Verwarnungs- und Bußgeldverfahren einen Betrag von ca. 163 Millionen Euro ein, was einen Spitzenwert darstellt und wesentlich auf die die oben genannte Novelle der Bußgeldkatalogverordnung sowie die stark erhöhte Anzahl an erlassenen Bußgeldbescheiden zurückzuführen ist.