Foto-/Videoversand
Grundsätzlich ist auf dem Zeugenfragebogen/Anhörungsbogen das Beweisfoto aufgedruckt. Die Bitte um Zusendung des Beweisfotos zur Identifizierung des Fahrers können Sie schriftlich oder per Fax an uns richten.
» Kontakt
Nach Erlass des Bußgeldbescheides ist ein kostenfreier Fotoversand grundsätzlich nicht mehr möglich. Nähere Erläuterungen finden Sie in der Rubrik "Akteneinsicht".
» Akteneinsicht
Die Zusendung eines Beweisvideos ist nicht möglich. Es kann jedoch nach vorheriger Terminabsprache im Falle eines Brückenabstandmessverfahrens bei jeder bayerischen Polizeidienststelle kostenfrei eingesehen werden.
Häufig gestellte Fragen: