08.09.2021, Bayerisches Polizeiverwaltungsamt

Foto-/Videoversand

Grundsätzlich ist auf dem Zeugenfragebogen/Anhörungsbogen das Beweisfoto aufgedruckt. Die Bitte um Zusendung des Beweisfotos zur Identifizierung des Fahrers können Sie schriftlich oder per Fax an uns richten.

» Kontakt

Nach Erlass des Bußgeldbescheides ist ein kostenfreier Fotoversand grundsätzlich nicht mehr möglich. Nähere Erläuterungen finden Sie in der Rubrik "Akteneinsicht".

» Akteneinsicht

Die Zusendung eines Beweisvideos ist nicht möglich. Es kann jedoch nach vorheriger Terminabsprache im Falle eines Brückenabstandmessverfahrens bei jeder bayerischen Polizeidienststelle kostenfrei eingesehen werden.

Häufig gestellte Fragen: