Die bisherigen Polizeiinspektionen bzw. -stationen Fahndung wurden zum 1. Juli 2018 in Grenzpolizeiinspektionen (GPI) bzw. Grenzpolizeistationen (GPS) umbenannt. Die Bezeichnung der bei Polizei- und Verkehrspolizeiinspektionen angegliederten Fahndungsgruppen bzw. Fahndungskontrollgruppen, wurde in Grenzpolizeigruppen (GPG) geändert. Deren organisatorische Anbindung an die Landespolizeipräsidien blieb jeweils unberührt. Für die fachliche Aufsicht über die Bayerische Grenzpolizei wurde die Direktion der Bayerischen Grenzpolizei (GPD) in Passau neu errichtet und dem Polizeipräsidium Niederbayern organisatorisch angebunden.
Seit Anfang August 2023 gibt es zudem im Bereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd eine Grenzpolizeistation in Mittenwald, die der Grenzpolizeiinspektion Murnau am Staffelsee angegliedert ist.
Seit 01. August 2023 besteht die Bayerische Grenzpolizei somit aus
- 1 Direktion,
- 8 Grenzpolizeiinspektionen,
- 4 Grenzpolizeistationen und
- 7 Grenzpolizeigruppen.
Die Bayerische Grenzpolizei ist Teil der Landespolizei. Sie wird insbesondere für grenzpolizeiliche Aufgaben und die Aufgaben des grenzpolizeilichen Fahndungsdienstes im Sinn des Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 des Polizeiaufgabengesetzes eingesetzt (vgl. Art. 5 Abs. 1 Polizeiorganisationsgesetz - POG).
Was ist hierunter zu verstehen?
Auf Grundlage eines Verwaltungsabkommens zwischen dem Bundesinnenministerium und der Bayerischen Staatsregierung kontrolliert die Bayerische Polizei den grenzüberschreitenden Verkehr an fast allen Luftverkehrseinrichtungen in Bayern. Einzige Ausnahme ist der Flughafen München, an dem die Bundespolizei für den Grenzschutz zuständig ist.
Neben den Flughäfen Nürnberg und Memmingen sind in Bayern elf weitere zivile Landeplätze als Grenzübergangsstellen für den Non-Schengen-Verkehr zugelassen. An diesen Schengen-Außengrenzen nimmt die Bayerische Polizei die grenzpolizeilichen Aufgaben nach EU-Recht wahr, wozu insbesondere Ein- und Ausreisekontrollen von Reisenden gehören, die in das Schengen Gebiet einreisen bzw. den Schengen-Raum verlassen.
An den Verkehrsflughäfen Nürnberg und Memmingen (insgesamt ca. 6 Mio. Passagiere pro Jahr) obliegen diese Aufgaben der GPI Nürnberg bzw. der GPG Memmingen. An den kleineren Landeplätzen sind hiermit zumeist schutzpolizeiliche Dienststellen beauftragt.
- Verkehrsflughafen Nürnberg (Albrecht-Dürer-Airport Nürnberg)
- Verkehrsflughafen Memmingerberg (Allgäu Airport Memmingen)
- Sonderflughafen Oberpfaffenhofen
- Verkehrslandeplatz Aschaffenburg
- Verkehrslandeplatz Augsburg-Mühlhausen
- Verkehrslandeplatz Bayreuth-Bindlacher Berg
- Verkehrslandeplatz Coburg-Brandensteinsebene
- Verkehrslandeplatz Straubing-Wallmühle
- Verkehrslandeplatz Hof-Plauen
- Verkehrslandeplatz Ingolstadt
- Verkehrslandeplatz Giebelstadt
Der grenzpolizeiliche Fahndungsdienst (Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 Polizeiaufgabengesetz - PAG) dient insbesondere der Bekämpfung der illegalen Migration und der grenzüberschreitenden Kriminalität. Darüber hinaus soll durch eine Erhöhung der sichtbaren Präsenz der Polizei im grenznahen Raum das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung gestärkt werden.
Hierzu führt die Bayerische Grenzpolizei im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 km sowie auf Durchgangsstraßen (Bundesautobahnen, Europastraßen und andere Straßen von erheblicher Bedeutung für den grenzüberschreitenden Verkehr) und in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs Schleierfahndungsmaßnahmen durch.
Des Weiteren erfolgen durch die Bayerische Grenzpolizei in Ab- und mit Zustimmung der Bundespolizei temporär eigenständige Grenzkontrollen an der Landgrenze zu Österreich.
Das Bundesinnenministerium hat zuletzt mit Erlass vom 12.04.2024 die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen an der Landgrenze zu Österreich ab dem 12. Mai 2024 aus migrations- und sicherheitspolitischen Gründen nach Art. 25 bis 27 SGK für sechs Monate neu angeordnet.
Auf dieser Grundlage sowie aufgrund einer ergänzenden Vereinbarung mit dem Bundesinnenministerium führt die Bayerische Grenzpolizei seit 18. Juli 2018 eigenständige Kontrollen auch unmittelbar an der Landgrenze zu Österreich durch. Ihre Befugnisse richten sich dabei nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz. Bei Feststellungen, die u. a. aufenthaltsrechtliche Maßnahmen erfordern, übergibt die Bayerische Grenzpolizei die weitere Sachbearbeitung unverzüglich an die Bundespolizei.
Die Direktion der Bayerischen Grenzpolizei (GPD), mit Sitz in Passau, ist als Führungsstelle Grenze (vgl. Art. 5 Abs. 3 Nr. 1 POG) organisatorisch dem Polizeipräsidium Niederbayern angegliedert. Sie übt die Fachaufsicht über die grenzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung im Luftverkehr, über den grenzpolizeilichen Fahndungsdienst (Schleierfahndung) und über die eigenständig durchgeführten, temporären Grenzkontrollen der Bayerischen Polizei aus.
Damit die grenzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung im Luftverkehr durch die Bayerische Polizei europäischen und nationalen Standards entspricht, und um einen optimalen bundes- und europaweiten Austausch von Lageerkenntnissen zu gewährleisten, arbeitet die Direktion eng mit dem Bundespolizeipräsidium in Potsdam zusammen.
Darüber hinaus wirkt die Direktion bei grundsätzlichen Organisationsangelegenheiten der Bayerischen Grenzpolizei und in der Fortbildung der Grenzpolizeibeamten sowie bei der Modernisierung und Beschaffung der besonderen Sachausstattung der Grenzpolizei mit. Sie erstellt fachspezifische Lagebilder und führt daraus resultierende überregionale Kontrolleinsätze (verbandsübergreifende Schwerpunkt- und Konzepteinsätze) durch. Des Weiteren koordiniert sie die operative Zusammenarbeit der Bayerischen Grenzpolizei mit der Bundespolizei an den Landgrenzen. Hierfür steht die Direktion in engem Kontakt mit der Bundespolizeidirektion München.
Ferner hat die GPD eine koordinierende Funktion in der Zusammenarbeit mit weiteren in- und auch ausländischen Sicherheitsbehörden und ist Zentrale Kontaktstelle der Bayerischen Polizei für alle polizeilichen Dienststellen und Sicherheitsbehörden in grenzpolizeilichen Angelegenheiten. Im internationalen Kontext organisiert sie Veranstaltungen zum Austausch von Lageerkenntnissen und Best-Practise-Ansätzen mit Netzwerkpartnern bzw. nimmt an derartigen Veranstaltungen teil. Die Themen orientieren sich dabei jeweils an den relevanten Phänomenbereichen der illegalen Migration und der grenzüberschreitenden Kriminalität, z. B. Urkunden-, Eigentums-, Rauschgiftdelikten.
Tel. 0851/ 21363-0