14.11.2023, Bayerisches Polizeiverwaltungsamt

Verwaltungshelfer einer Straßenverkehrsbehörde / der Polizei (BF4) Bayern

Durch die Veröffentlichung des Merkblatts des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) am 29. Mai 2015 über die Ausrüstung von privaten Begleitfahrzeugen zur Absicherung von Großraum– und Schwertransporten sind in diesem Bereich einige Veränderungen vorgenommen worden.

Es wird dadurch den Ländern die umfassende Möglichkeit eröffnet, die Polizei von den Aufgaben der Transportbegleitung weitestgehend bis vollständig zu entlasten. Verwaltungshelfer sollen die Aufgaben der Polizei nach den Vorgaben der Straßenverkehrsbehörde übernehmen. Voraussetzung hierfür sind Begleitfahrzeuge der Stufe 4, die den Vorgaben des Merkblattes entsprechen. Neben den Polizeidienststellen profitieren auch Wirtschaftsunternehmen durch mehr Flexibilität, Planungssicherheit und geringeren Transportkosten für Hersteller, Verlader und Transportunternehmer.

Die zunehmende Komplexität der Aufgaben stellt erhöhte Anforderungen an das Begleitpersonal, welches die polizeiersetzenden Maßnahmen durchführen soll. Um eine einheitliche Regelung zu gewährleisten, wird in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) und dem Bayerischen Polizeiverwaltungsamt ein Seminar für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter privater Unternehmen und freiberuflich Tätige, die Großraum– und Schwertransporte begleiten, angeboten.

» Begleitung von Großraum- und Schwertransporte

Die Themen im Detail: