Die im Bußgeldbescheid festgesetzte Geldbuße (inkl. Gebühren und Auslagen) wird mit Eintritt der Rechtskraft des Bußgeldbescheides zur Zahlung fällig.
Rechtskräftig wird der Bußgeldbescheid grundsätzlich 2 Wochen nach Zustellung des Bescheides. Wenn Sie innerhalb dieser 2 Wochen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen bzw. eingelegt haben, wird der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig. In diesem Fall müssen Sie vorerst keine Zahlung leisten.
Im Falle der nicht fristgerechten Bezahlung wird - nach einer Schonfrist von 2 Wochen - der Betrag durch die Zentrale Bußgeldstelle Viechtach zwangsweise beigetrieben.
Maßnahmen:
- Mahnung: Es entstehen weitere Gebühren (mindestens 5.- Euro).
- Vollstreckung: z. B. Lohnpfändung, Kontopfändung, weitere Pfändungsmaßnahmen.
- Erzwingungshaft: Geldforderung bleibt aber bestehen.
Dazu im Einzelnen:
Zunächst wird eine Mahnung mit Mahngebühren über den zu zahlenden Betrag versandt. Wird auch daraufhin keine Zahlung geleistet, beantragt die Zentrale Bußgeldstelle die zwangsweise Beitreibung der Forderung. Mögliche Mittel können hier u. a. eine Lohnpfändung, eine Kontopfändung oder andere Pfändungsmaßnahmen sein. Für die Zwangsvollstreckung fallen zusätzlich zu dem bereits offenen Betrag weitere Vollstreckungskosten an.
Wird durch die zwangsweise Beitreibung die Zahlung der offenen Forderung nicht erreicht, beantragt die Zentrale Bußgeldstelle beim Amtsgericht Viechtach die kostenpflichtige Anordnung der Erzwingungshaft. Das bedeutet, dass beim Erlass eines Erzwingungshaftbeschlusses durch das Amtsgericht Viechtach der Adressat des Bußgeldbescheides bis zu sechs Wochen inhaftiert werden kann. Die Inhaftierung befreit jedoch nicht von der Verpflichtung zur Bezahlung der offenen Forderung, sondern soll der Zahlungspflicht nur den nötigen Nachdruck verleihen.
Die Zentrale Bußgeldstelle empfiehlt daher dringend, zur Vermeidung weiterer Kosten, den offenen Betrag rechtzeitig zu überweisen bzw. bei bestehender Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig einen schriftlichen Antrag auf Zahlungserleichterung zu stellen.
» Siehe auch Info zum Thema: Zahlungserleichterung/Ratenzahlung
Für die Überweisung sollte grundsätzlich der dem Bußgeldbescheid beigefügte Zahlungsweg (Zahlungsinformationen) verwendet werden. Sie können auch den in den Zahlungsinformationen aufgedruckten QR-Code verwenden.
Bei der Überweisung des Betrages geben Sie bitte als Verwendungszweck das Aktenzeichen an.
Bankverbindung:
Sparkasse Regen-Viechtach
IBAN: DE25741514500240000414
Bei Zahlungen aus Staaten des SEPA (Single EURO Payments Area):
Sparkasse Regen-Viechtach
IBAN: DE25741514500240000414
BIC: BYLADEM1REG
Kontoinhaber: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
Bei Zahlungen aus sonstigen Staaten:
Bayerische Landesbank Girozentrale München
BIC: BYLADEMM
für unser Konto bei
Sparkasse Regen-Viechtach
Konto-Nr. 240000414 (IBAN DE25741514500240000414)
Kontoinhaber: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
Die Einzahlungen sind gebühren- und spesenfrei für den Empfänger zu leisten.