Der Zuständigkeitsbereich der Grenzpolizeiinspektion Nürnberg-Flughafen erstreckt sich auf den Innen- und Außenbereich des Flughafengeländes sowie die Flughafenstraße ab dem Kreisverkehr. Zu diesem Bereich gehören auch die im östlichen Bereich angesiedelten CargoCenter (CCN I und II) sowie die Parkhäuser.
Neben allen allgemeinpolizeilichen Aufgaben obliegt den Beamten die polizeiliche Ein- und Ausreisekontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs am Grenzübergang Nürnberg-Flughafen sowie die Ausstellung von Reiseersatzdokumenten in dringenden Ausnahmefällen. Diese Aufgabe wird an anderen deutschen Flughäfen in der Regel von der Bundespolizei wahrgenommen.