Grenzpolizeiinspektion Nürnberg-Flughafen

Bild zeigt die GPI Nürnberg-Flughafen
Flughafenstraße 100
90411 Nürnberg

0911/93592-0
0911/93592-120
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Zuständigkeitsbereich

Der Zuständigkeitsbereich der Grenzpolizeiinspektion Nürnberg-Flughafen erstreckt sich auf den Innen- und Außenbereich des Flughafengeländes sowie die Flughafenstraße ab dem Kreisverkehr. Zu diesem Bereich gehören auch die im östlichen Bereich angesiedelten CargoCenter (CCN I und II) sowie die Parkhäuser.

Neben allen allgemeinpolizeilichen Aufgaben obliegt den Beamten die polizeiliche Ein- und Ausreisekontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs am Grenzübergang Nürnberg-Flughafen sowie die Ausstellung von Reiseersatzdokumenten in dringenden Ausnahmefällen. Diese Aufgabe wird an anderen deutschen Flughäfen in der Regel von der Bundespolizei wahrgenommen.