Der kriminalpolizeiliche Zuständigkeitsbereich des Kriminalfachdezernats 4 Nürnberg erstreckt sich auf deliktsübergreifende und überregionale Kriminalität.
Örtlich zuständig bei vorliegen oben genannter Fälle ist das Kriminalfachdezernat 4 Nürnberg im Stadtgebiet Nürnberg.
Für die Bereiche Organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität besteht die Zuständigkeit für den gesamten Regierungsbezirk Mittelfranken.