Der Zuständigkeitsbereich des Kriminalfachdezernats 1 Augsburg erstreckt sich
auf das Stadtgebiet Augsburg und die Städte und Gemeinden der beiden Landkreise Augsburg und Aichach/Friedberg.
Das Kriminalfachdezernat 1 bearbeitet die Deliktsbereiche Höchstpersönliche Rechtsgüter, gemeingefährliche Delikte und Staatsschutz.