Kriminalfachdezernat 1 Augsburg

86159 Augsburg
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Zuständigkeitsbereich
Der Zuständigkeitsbereich des Kriminalfachdezernats 1 Augsburg erstreckt sich
auf das Stadtgebiet Augsburg und die Städte und Gemeinden der beiden Landkreise Augsburg und Aichach/Friedberg.
Das Kriminalfachdezernat 1 bearbeitet die Deliktsbereiche Höchstpersönliche Rechtsgüter, gemeingefährliche Delikte und Staatsschutz.