Die Bamberger Verkehrspolizeiinspektion ist für die Unfallaufnahme auf den Autobahnen der A 70 von der Anschlussstelle Stadelhofen bis zur Anschlussstelle Eltmann (Unterfranken) und der A 73 von der Anschlussstelle Forchheim-Süd bis zur Anschlussstelle Ebensfeld, einschließlich der Bundesstraßen B 505 von der A 3 bis zur A 73 und sowie die Verkehrsüberwachung mit technischen Gerät in den Landkreisen Bamberg und Forchheim auf einer Fläche von ca. 1.865 km² und einer Gesamteinwohnerzahl von rund 329.500 zuständig.
- Kriminalitätsbekämpfung im Rahmen der Schleierfahndung
- Schwerverkehrskontrollen durch speziell ausgebildeten Schwerlast- und Gefahrguttrupp
- Ermittlungs- und Fahndungsdienst auf den Autobahnen und Bundesstraßen
- Unfallfluchtfahndung
- Wahrnehmung allgemeinpolizeilicher Aufgaben auf den Schnellstraßen
- Schifffahrtspolizeiliche Vollzugsaufgaben einschließlich der Überwachung des Transports gefährlicher Güter auf dem Main-Donau-Kanal und sonstigen Gewässern
Die Grenzöffnung zu den osteuropäischen Staaten und der Wegfall der Grenzkontrollen zwischen den Schengenstaaten veränderte die Situation auf den Fernstraßen Oberfrankens grundlegend. Nach der Integration der Grenzpolizei ab dem 1. Januar 2008 erhielt die Bamberger Verkehrspolizeiinspektion zusätzlich eine Fahndungskontrollgruppe.
96052 Bamberg
Hafenstraße 1
Telefon: 0951/9129-590
Fax: 0951/9129-591
Seit 1. Oktober 2009 ist die Bamberger Wasserschutzpolizei als »Wasserschutzpolizeigruppe Bamberg« (WSP-Bamberg) in die Bamberger Verkehrpolizeiinspektion integriert.
- Bundeswasserstraße Main von der Schleuse Limbach (KM 367) über den Main-Donau-Kanal bis zur Schleuse Hausen (KM 32)
- mit der Wasserstraße in Verbindung stehende Flussläufe, Altwasser und Seen, Uferbereiche, Hafenanlage und Verladeeinrichtungen
- Sonstige Gewässer und Anlagen für den Schiffs- und Sportbootverkehr, insgesamt 66 Flusskilometer, auf denen Großschifffahrt möglich ist.
- Sonstige Gewässer im Schutzbereich der Bamberger und Forchheimer Landkreise
- Überwachung der schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und Fahrregeln
- Kontrollen der gewerblichen Schifffahrt und des Sportbootverkehrs
- Prüfung hinsichtlich Vollständigkeit und Qualifikation der Besatzungen, erforderlichen Patente, Schiffspapiere, vorgeschriebene Ausrüstung und deren Zustand
- Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen beim Transport gefährlicher Güter
- Bearbeitung von Schiffsunfällen, Havarien, Kollisionen, Betriebsunfällen mit und auf Wasserfahrzeugen
- Straftaten von/an/auf Wasserfahrzeugen und schifffahrtsbezogenen Anlagen
- Fischereirechtliche Überwachungsaufgaben
- Unterstützung anderer Behörden bei der Gewässeraufsicht
- Verfolgung von Umweltschutzdelikten