Im Bereich des PP Schwaben Nord wurde im Mai 1995 im Augsburger Stadtteil Haunstetten im Zuständigkeitsbereich der damaligen PI Augsburg 7 (jetzt PI Augsburg Süd) die erste Sicherheitswacht eingerichtet. In den nächsten Jahren folgten sukzessive weitere Standorte von Sicherheitswachten. Bis zum 01.09.2021 wurden an 28 Standorten, darunter 4 Stadtteile in Augsburg, Sicherheitswachten eingerichtet.
Aufgaben der Sicherheitswacht
Mit der freiwilligen und ehrenamtlichen Tätigkeit verantwortungsvoller Bürgerinnen und Bürger soll dem Trend zum Wegsehen wirkungsvoll begegnet werden. Durch erkennbare Streifengänge an Orten, an denen für die Bevölkerung ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis besteht, wie beispielsweise
- öffentliche Parks und Grünanlagen,
- Umgebung von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel,
- Umfeld von Gebäuden und Einrichtungen, an denen es immer wieder zu mutwilligen Beschädigungen kommt,
unterstützen die Mitarbeiter der Sicherheitswacht die örtlichen Polizeidienststellen durch ihre Präsenz und qualifizierten Beobachtungen. Sie tragen so zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung bei.
Befugnisse der Sicherheitswacht
Die Angehörigen der Sicherheitswacht haben neben den Rechten, die jedem Bürger zustehen, wie beispielsweise das Festhalterecht bei auf frischer Tat angetroffenen Straftätern, auch zusätzliche Rechte nach dem Sicherheitswachtgesetz. Danach können sie Personen anhalten, sie befragen und die Personalien feststellen, wenn dies zur Gefahrenabwehr oder Beweissicherung notwendig ist. Die Sicherheitswacht-Angehörigen können bei akuter Gefahr auch Personen des Platzes verweisen.
Wer kann aktives Mitglied werden?
In der Sicherheitswacht sind alle Bürgerinnen und Bürger mit Verantwortungsbereitschaft und Zivilcourage, egal welcher Nationalität, willkommen.
Für die Sicherheitswacht können sie sich bewerben, wenn sie
- zwischen 18 und 62 Jahr alt sind
- durch Zeugnis eine abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung nachweisen
- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbereitschaft bewiesen haben und einen guten Ruf besitzen
- bereit sind, für die Aufgabe im Durchschnitt 5 Stunden im Monat zur Verfügung zu stehen
Das Verwendungshöchstalter beträgt grundsätzlich 67 Jahre.
Eine Pauschale in Höhe von 8,00 EUR pro Stunde soll Ihren persönlichen Aufwand ausgleichen.