03.08.2022, Polizeipräsidium Schwaben Nord

Die Sicherheitswacht in Schwaben Nord

Zwei Angehörige der Sicherheitswacht

Im Bereich des PP Schwaben Nord wurde im Mai 1995 im Augsburger Stadtteil Haunstetten im Zuständigkeitsbereich der damaligen PI Augsburg 7 (jetzt PI Augsburg Süd) die erste Sicherheitswacht eingerichtet. In den nächsten Jahren folgten sukzessive weitere Standorte von Sicherheitswachten. Bis zum 01.09.2021 wurden an 28 Standorten, darunter 4 Stadtteile in Augsburg, Sicherheitswachten eingerichtet.

Aufgaben der Sicherheitswacht

Mit der freiwilligen und ehrenamtlichen Tätigkeit verantwortungsvoller Bürgerinnen und Bürger soll dem Trend zum Wegsehen wirkungsvoll begegnet werden. Durch erkennbare Streifengänge an Orten, an denen für die Bevölkerung ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis besteht, wie beispielsweise

  • öffentliche Parks und Grünanlagen,
  • Umgebung von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel,
  • Umfeld von Gebäuden und Einrichtungen, an denen es immer wieder zu mutwilligen Beschädigungen kommt,

unterstützen die Mitarbeiter der Sicherheitswacht die örtlichen Polizeidienststellen durch ihre Präsenz und qualifizierten Beobachtungen. Sie tragen so zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung bei.


Befugnisse der Sicherheitswacht

Die Angehörigen der Sicherheitswacht haben neben den Rechten, die jedem Bürger zustehen, wie beispielsweise das Festhalterecht bei auf frischer Tat angetroffenen Straftätern, auch zusätzliche Rechte nach dem Sicherheitswachtgesetz. Danach können sie Personen anhalten, sie befragen und die Personalien feststellen, wenn dies zur Gefahrenabwehr oder Beweissicherung notwendig ist. Die Sicherheitswacht-Angehörigen können bei akuter Gefahr auch Personen des Platzes verweisen.


Wer kann aktives Mitglied werden?

In der Sicherheitswacht sind alle Bürgerinnen und Bürger mit Verantwortungsbereitschaft und Zivilcourage, egal welcher Nationalität, willkommen.

Für die Sicherheitswacht können sie sich bewerben, wenn sie

  •  zwischen 18 und 62 Jahr alt sind
  •  durch Zeugnis eine abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung nachweisen
  •  Zuverlässigkeit und Verantwortungsbereitschaft bewiesen haben und einen guten Ruf besitzen
  •  bereit sind, für die Aufgabe im Durchschnitt 5 Stunden im Monat zur Verfügung zu stehen

Das Verwendungshöchstalter beträgt grundsätzlich 67 Jahre.

Eine Pauschale in Höhe von 8,00 EUR pro Stunde soll Ihren persönlichen Aufwand ausgleichen.


Die Sicherheitswachten beim Polizeipräsidium Schwaben Nord auf einen Blick

Stand: 01.09.2021
Zuständigkeitsbereichseitbetreuende Polizeidienststelle

Asbach-Bäumenheim

2013

PI Donauwörth

Augsburg - Herrenbach-/
Schäfflerbachviertel

2003

PI Augsburg Süd

Augsburg - Univiertel

1995

PI Augsburg Süd

Augsburg - Lechhausen

2003

PI Augsburg 3

Augsburg - Oberhausen

1997

PI Augsburg 5

Bobingen

2001

PI Bobingen

Dillingen

1997

PI Dillingen

Dinkelscherben

2022

PI Zusmarshausen

Donauwörth

1998

PI Donauwörth

Fischach

2022

PI Zusmarshausen

Friedberg

2004

PI Friedberg

Gersthofen

1999

PI Gersthofen

Gessertshausen

2022

PI Zusmarshausen

Graben

2019

PI Schwabmünchen

Gundelfingen

2009

PI Dillingen

Harburg

1998

PI Donauwörth

Höchstädt

1997

PI Dillingen

Kissing

2011

PI Friedberg

Königsbrunn

1998

PI Bobingen

Lauingen

1997

PI Dillingen

Meitingen

2011

PI Gersthofen

Mering

2016

PI Friedberg

Nördlingen

2004

PI Nördlingen

Oettingen

2004

PI Nördlingen

Rain am Lech

2011

PI Rain

Schwabmünchen

2019

PI Schwabmünchen

Stadtbergen

2014

PI Augsburg 6

Untermeitingen

2019

PI Schwabmünchen

Wemding

1998

PI Donauwörth


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